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    1. Weiterbildung
    2. Musik
    3. Erweiterte Musikpädagogik
    4. CAS Praxis Musikpädagogik
    Mehr zu: CAS Praxis Musikpädagogik

    Eignung und Zulassungsbedingungen

    Der Studiengang richtet sich an diplomierte Musikpädagog:innen mit Berufserfahrung sowie diplomierte Musiker:innen ohne Musikpädagogikdiplom aber mit Unterrichtserfahrung. 

    Voraussetzungen für die Studienzulassung sind:

    • erfolgreicher musikalischer Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation 
    • berufliche Vorerfahrung
    • positiver Entscheid nach erfolgtem Aufnahmegespräch/Standortbestimmung 

    Eine Aufnahme «sur dossier» ist in Ausnahmefällen möglich. Über die Zulassung entscheidet die Studienleitung und die Leitung Weiterbildung Musik. 

    Übertritte und Zulassungen

    • Übertritt in den CAS Vertiefung Musikpädagogik

      Nach dem «CAS Praxis Musikpädagogik» ist ein Weiterstudium im Rahmen des «CAS Vertiefung Musikpädagogik» möglich. Der Übertritt und die individuelle Studiengestaltung werden im Gespräch mit der Studienleitung besprochen und festgelegt.

    • Zulassung zum MAS-Abschluss 

      Der «Master of Advanced Studies Zürcher Fachhochschule (MAS) in Erweiterte Musikpädagogik» kann frühestens nach dem erfolgreichen Besuch von vier CAS-Studiengängen abgeschlossen werden, wovon mindestens zwei aus dem Bereich Musikpädagogik stammen müssen. Über die Zulassung entscheiden die Studienleitung und die Leitung Weiterbildung Musik.