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    1. Weiterbildung
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    3. Erweiterte Musikpädagogik
    4. CAS Klassenmusizieren
    Mehr zu: CAS Klassenmusizieren

    Eignung und Zulassungsbedingungen

      • dekoratives Bilddekoratives Bild

      Der Studiengang richtet sich an

      • diplomierte Musikpädagog:innen instrumental/vokal
      • Lehrpersonen aus den Bereichen Schulmusik, Rhythmik sowie Musikalische Grundausbildung (MGA) mit Berufserfahrung
      • Primarlehrer:innen mit einem geeigneten instrumentalspezifischen Hintergrund

      Voraussetzungen für die Studienzulassung sind:

      • (musik-)pädagogischer Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation
      • Erfahrung im musikpädagogischen Bereich
      • Deutschkenntnisse mindestens Niveau B2
      • positiver Entscheid nach erfolgtem Aufnahmegespräch/Standortbestimmung

      Eine Aufnahme «sur dossier» ist in Ausnahmefällen möglich. Über die Zulassung entscheiden Studienleitung und die Leitung Weiterbildung Musik.

      Für die Dauer des CAS ist eine regelmässig stattfindende Unterrichtstätigkeit im Klassenmusizieren Voraussetzung. Alternativ dazu kann ein Praktikum im Umfang von 16 Lektionen (verteilt über 8 Wochen) absolviert werden.