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    1. Weiterbildung
    2. Musik
    3. Erweiterte Musikpädagogik
    4. CAS Musikpädagogik plus
    Mehr zu: CAS Musikpädagogik plus

    Eignung und Zulassungsbedingungen

      Der Studiengang CAS Musikpädagogik plus richtet sich an:

      • Diplomierte Musikpädagog:innen (instrumental/vokal) und Lehrpersonen aus den Bereichen Musik & Bewegung, Musikalische Grundausbildung (MGA), Schulmusik, Rhythmik
      • Diplomierte Musiker:innen mit der Motivation, sich pädagogisch weiterzubilden 
      • Volksschullehrpersonen aller Schulstufen, Sozialpädagog:innen, Therapeut:innen, Kleinkindererzieher:innen mit ausreichenden musikalischen Vorkenntnissen

      Voraussetzungen für die Studienzulassung sind:

      • Musikalischer Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation oder
      • Hochschulabschluss als Lehrperson
      • Praxiserfahrung im musikpädagogischen Bereich
      • Ausreichend musikalische Vorkenntnisse für Personen ohne Musikhochschulabschluss
      • Deutschkenntnisse mindestens Niveau B2

      Eine Aufnahme «sur Dossier» ist in Ausnahmefällen möglich. Über die Zulassung entscheidet die Leitung Weiterbildung Musik. Je nach Studienschwerpunkt ist für den Abschluss des CAS eine regelmässig stattfindende Unterrichtstätigkeit im gewählten Schwerpunktbereich oder ein Praktikum Voraussetzung.