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    Mehr zu: CAS Tontechnik

    Eignung und Zulassungsbedingungen

    Der «CAS Tontechnik» ist konzipiert für diplomierte Musiker:innen.

    Voraussetzungen für die Studienzulassung sind:

    • erfolgreicher musikalischer Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation
    • berufliche Vorerfahrung
    • positiver Entscheid nach erfolgtem Aufnahmegespräch/Standortbestimmung

    Eine Aufnahme «sur dossier» ist in Ausnahmefällen möglich. Über die Zulassung entscheiden der/die Hauptfachdozierende und die Leitung Weiterbildung Musik.

    Übertritte und Zulassungen

    • Fortsetzung des Studiums

      Wird ein Weiterstudium im «CAS Tontechnik» beabsichtigt, findet Mitte Mai ein Übertrittsgespräch mit der Studienleitung zur Klärung der weiterführenden Studienperspektive und Studienschwerpunkte statt. Mit dem Einverständnis der/des Hauptfachdozierenden ist ein Weiterstudium grundsätzlich möglich.

    • Zulassung zum DAS- oder MAS-Abschluss 

      Besteht die Absicht zu einem DAS- oder MAS-Abschluss (Diploma of Advanced Studies) oder MAS-Abschluss (Master of Advanced Studies), findet Mitte Mai bzw. Anfang Dezember ein Zulassungsgespräch mit dem Studienleiter und der Leitung Weiterbildung Musik statt.

      Es müssen folgende Dokumente vorgelegt werden: 

      • Dossier mit drei aktuellen Arbeiten (Kompositionen, Performances, Klanginstallationen) mit kurzer kritischer Einschätzung
      • Motivationsschreiben in Bezug auf den DAS- bzw. MAS-Abschluss
      • Exposé des geplanten Abschlussprojekts (max. 1 Seite)

      Aufgrund der eingereichten Dokumente und des Gesprächs wird über die Zulassung zum DAS- bzw. MAS-Modul entschieden.