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    1. Weiterbildung
    2. Musik
    3. Musikalische Kreation
    4. CAS Komposition
    Mehr zu: CAS Komposition

    Eignung und Zulassungsbedingungen

    • Übertritte und Zulassungen

    Der «CAS Komposition» ist konzipiert für diplomierte Musiker.innen. 
    Voraussetzungen für die Studienzulassung sind:

    • erfolgreicher musikalischer Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation 
    • fachspezifische Vorerfahrung
    • positiver Entscheid nach erfolgtem Aufnahmegespräch/Standortbestimmung 

    Eine Aufnahme «sur dossier» ist in Ausnahmefällen möglich. Über die Zulassung entscheidet der/die Hauptfachdozierende und die Leitung Weiterbildung Musik. 

    Übertritte und Zulassungen

    • Fortsetzung des Studiums

      Wird ein Weiterstudium im «CAS Komposition» beabsichtigt, findet Mitte Mai ein Übertrittsgespräch mit der Studienleitung zur Klärung der weiterführenden Studienperspektive und Studienschwerpunkte statt. Mit dem Einverständnis der/des Hauptfachdozierenden ist ein Weiterstudium grundsätzlich möglich.

    • Zulassung zum DAS- oder MAS-Abschluss 

      Die Zulassung zum DAS oder MAS in Musikalische Kreation/Komposition erfolgt über die Studienleitung und die Leitung Weiterbildung Musik und findet in der Regel über das Bestehen einer entsprechenden Zulassungs- und Dossierprüfung statt.

      Dafür müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

      • Dossier mit drei aktuellen Eigenkompositionen mit kurzer kritischer Einschätzung
      • Motivationsschreiben in Bezug auf den DAS-, resp. MAS-Abschluss
      • Beschrieb des DAS-, resp. MAS-Abschlussprojekts (max. 1 Seite)

      Aufgrund der eingereichten Dokumente und des Gesprächs wird über die Zulassung zum DAS- bzw. MAS-Modul entschieden.