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    Mehr zu: CAS Komposition für Film, Theater und Medien

    Eignung und Zulassungsbedingungen

    Dieser CAS ist konzipiert für diplomierte Musiker:innen.
    Voraussetzungen für die Studienzulassung sind:

    • erfolgreicher musikalischer Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation 
    • berufliche Vorerfahrung
    • positiver Entscheid nach erfolgtem Aufnahmegespräch/Standortbestimmung 

    Eine Aufnahme «sur dossier» ist in Ausnahmefällen möglich. Über die Zulassung entscheiden der/die Hauptfachdozierende und die Leitung Weiterbildung Musik.

    Übertritte und Zulassungen

    Fortsetzung des Studiums
    Wird ein Weiterstudium im «CAS Komposition für Film, Theater und Medien» beabsichtigt, findet Mitte Mai ein Übertrittsgespräch mit der Studienleitung zur Klärung der weiterführenden Studienperspektive und Studienschwerpunkte statt. Mit dem Einverständnis der/des Hauptfachdozierenden ist ein Weiterstudium grundsätzlich möglich.

    Zulassung zum DAS- oder MAS-Abschluss
    Die Zulassung zum DAS in Musikalische Kreation/Komposition für FTM erfolgt über die Studienleitung und die Leitung Weiterbildung Musik und findet in der Regel über eine entsprechende Zulassungs- und Dossierprüfung statt.

    Zur Anmeldung eingereicht werden müssen:

    • ein Dossier in Form einer Webpage (Werkliste mit mindestens zwei während des Studiums entstandenen Arbeiten aus dem Bereich Komposition für Film, Theater und Medien)
    • Motivationsschreiben in Bezug auf den DAS-Abschluss
    • Beschrieb des DAS-Abschlussprojekts (max. 1 Seite)