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    Mehr zu: CAS Computermusik

    Eignung und Zulassungsbedingungen

    Der «CAS Computermusik» ist konzipiert für diplomierte Musiker:innen.

    Voraussetzungen für die Studienzulassung sind:

    • erfolgreicher musikalischer Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation 
    • berufliche Voerfahrung
    • positiver Entscheid nach erfolgtem Aufnahmegespräch/Standortbestimmung 

    Eine Aufnahme «sur dossier» ist in Ausnahmefällen möglich. Über die Zulassung entscheiden der/die Hauptfachdozierende und die Leitung Weiterbildung Musik. 

    Übertritte und Zulassungen

    Fortsetzung des Studiums

    Wird ein Weiterstudium im «CAS Computermusik» beabsichtigt, findet Mitte Mai ein Übertrittsgespräch mit der Studienleitung zur Klärung der weiterführenden Studienperspektive und Studienschwerpunkte statt. Mit dem Einverständnis der/des Hauptfachdozierenden ist ein Weiterstudium grundsätzlich möglich.

    Zulassung zum DAS- oder MAS-Abschluss

    Besteht die Absicht zu einem DAS- oder MAS-Abschluss (Diploma of Advanced Studies) oder MAS-Abschluss (Master of Advanced Studies), findet Mitte Mai bzw. Anfang Dezember ein Zulassungsgespräch mit dem Studienleiter und der Leitung Weiterbildung Musik statt.

    Es müssen folgende Dokumente vorgelegt werden: 

    • Dossier mit drei aktuellen Arbeiten (Kompositionen, Performances, Klanginstallationen) mit kurzer kritischer Einschätzung
    • Motivationsschreiben in Bezug auf den DAS- bzw. MAS-Abschluss
    • Exposé des geplanten Abschlussprojekts (max. 1 Seite)

    Aufgrund der eingereichten Dokumente und des Gesprächs wird über die Zulassung zum DAS- bzw. MAS-Modul entschieden.