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  4. CAS Komposition
Mehr zu: CAS Komposition

Eignung und Zulassungsbedingungen

  • Übertritte und Zulassungen

Der «CAS Komposition» ist konzipiert für diplomierte Musiker.innen. 
Voraussetzungen für die Studienzulassung sind:

  • erfolgreicher musikalischer Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation 
  • fachspezifische Vorerfahrung
  • positiver Entscheid nach erfolgtem Aufnahmegespräch/Standortbestimmung 

Eine Aufnahme «sur dossier» ist in Ausnahmefällen möglich. Über die Zulassung entscheidet der/die Hauptfachdozierende und die Leitung Weiterbildung Musik. 

Übertritte und Zulassungen

  • Fortsetzung des Studiums

    Wird ein Weiterstudium im «CAS Komposition» beabsichtigt, findet Mitte Mai ein Übertrittsgespräch mit der Studienleitung zur Klärung der weiterführenden Studienperspektive und Studienschwerpunkte statt. Mit dem Einverständnis der/des Hauptfachdozierenden ist ein Weiterstudium grundsätzlich möglich.

  • Zulassung zum DAS- oder MAS-Abschluss 

    Die Zulassung zum DAS oder MAS in Musikalische Kreation/Komposition erfolgt über die Studienleitung und die Leitung Weiterbildung Musik und findet in der Regel über das Bestehen einer entsprechenden Zulassungs- und Dossierprüfung statt.

    Dafür müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

    • Dossier mit drei aktuellen Eigenkompositionen mit kurzer kritischer Einschätzung
    • Motivationsschreiben in Bezug auf den DAS-, resp. MAS-Abschluss
    • Beschrieb des DAS-, resp. MAS-Abschlussprojekts (max. 1 Seite)

    Aufgrund der eingereichten Dokumente und des Gesprächs wird über die Zulassung zum DAS- bzw. MAS-Modul entschieden.