Die Zulassung zum DAS oder MAS in Musikalische Kreation/Komposition erfolgt über die Studienleitung und die Leitung Weiterbildung Musik und findet in der Regel über das Bestehen einer entsprechenden Zulassungs- und Dossierprüfung statt.
Dafür müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Dossier mit drei aktuellen Eigenkompositionen mit kurzer kritischer Einschätzung
- Motivationsschreiben in Bezug auf den DAS-, resp. MAS-Abschluss
- Beschrieb des DAS-, resp. MAS-Abschlussprojekts (max. 1 Seite)
Aufgrund der eingereichten Dokumente und des Gesprächs wird über die Zulassung zum DAS- bzw. MAS-Modul entschieden.