Die Zulassung zum DAS oder MAS in Musikalische Kreation/Composing-Arranging/Producing erfolgt über die Studienleitung und die Leitung Weiterbildung Musik und findet in der Regel über das Bestehen einer entsprechenden Zulassungs- und Dossierprüfung statt.
Dafür müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- in Dossier in Form einer Webpage (Werkliste mit mindestens zwei bzw. vier während des
Studiums entstandenen Arbeiten aus dem Bereich Composing-Arranging/Producing). - ein substanzielles, eigenständiges Projektvorhaben aus dem Bereich Composing-Arranging/
Producing (MAS) - Motivationsschreiben in Bezug auf den DAS/MAS-Abschluss
- Beschrieb des DAS/MAS-Abschlussprojekts (max. 1 Seite)
Aufgrund der eingereichten Dokumente und des Gesprächs wird über die Zulassung zum DAS- bzw. MAS-Modul entschieden.