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    1. Weiterbildung
    2. Musik
    3. Musikalische Kreation
    4. CAS Composing-Arranging/Producing (CAP)
    Mehr zu: CAS Composing-Arranging/Producing (CAP)

    Eignung und Zulassungsbedingungen

    • Übertritte und Zulassungen

    Der «CAS Composing-Arranging/Producing» ist konzipiert für diplomierte Musiker:innen.
    Voraussetzungen für die Studienzulassung sind:

    • erfolgreicher musikalischer Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation 
    • fachspezifische Vorerfahrung
    • positiver Entscheid nach erfolgtem Aufnahmegespräch/Standortbestimmung 

    Eine Aufnahme «sur dossier» ist in Ausnahmefällen möglich. Über die Zulassung entscheidet der/die Hauptfachdozierende und die Leitung Weiterbildung Musik. 

    Übertritte und Zulassungen

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