Startseite
Startseite

Hauptnavigation

    Startseite
    Startseite
    Startseite
    Startseite
      • DE
      • EN
    • Merkliste
    • MenüMenü
    Sie befinden sich hier:
    1. Weiterbildung
    2. Musik
    3. Musikalische Kreation
    4. CAS Composing-Arranging/Producing (CAP)
    Mehr zu: CAS Composing-Arranging/Producing (CAP)

    Eignung und Zulassungsbedingungen

    • Übertritte und Zulassungen

    Der «CAS Composing-Arranging/Producing» ist konzipiert für diplomierte Musiker:innen.
    Voraussetzungen für die Studienzulassung sind:

    • erfolgreicher musikalischer Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation 
    • fachspezifische Vorerfahrung
    • positiver Entscheid nach erfolgtem Aufnahmegespräch/Standortbestimmung 

    Eine Aufnahme «sur dossier» ist in Ausnahmefällen möglich. Über die Zulassung entscheidet der/die Hauptfachdozierende und die Leitung Weiterbildung Musik. 

    Übertritte und Zulassungen

    • Fortsetzung des Studiums

      Wird ein Weiterstudium in Form eines zweiten «CAS in Composing-Arranging/Producing» beabsichtigt, findet Mitte Mai resp. Anfang Dezember ein Übertritts-Gespräch mit der Leitung Weiterbildung Musik zur Klärung der weiteren Studienperspektive und Studienschwerpunkte statt. Mit dem Einverständnis der:des Dozierenden ist die Fortsetzung des Studiums grundsätzlich möglich. 

    • Übertritt in den «CAS in Composing-Arranging/Producing» intermediate oder advanced

      Wird ein Übertritt in den «CAS in Composing-Arranging/Producing» intermediate beabsichtigt, findet Ende des 2. Semesters eine Eignungsprüfung und ein Übertrittsgespräch mit der Studienleitung und der Leitung Weiterbildung Musik zur Klärung der Studienperspektive und Studienschwerpunkte statt. Die Eignungsprüfung umfasst die Präsentation eines Dossiers in Form einer Webpage oder eines Download-Links. Mit dem Einverständnis der Studienleitung und der Leitung Weiterbildung Musik ist ein Übertritt grundsätzlich möglich. 

    • Zulassung zum DAS- oder MAS-Abschluss

      Die Zulassung zum DAS oder MAS in Musikalische Kreation/Composing-Arranging/Producing erfolgt über die Studienleitung und die Leitung Weiterbildung Musik und findet in der Regel über das Bestehen einer entsprechenden Zulassungs- und Dossierprüfung statt.

      Dafür müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

      • in Dossier in Form einer Webpage (Werkliste mit mindestens zwei bzw. vier während des 
        Studiums entstandenen Arbeiten aus dem Bereich Composing-Arranging/Producing). 
      • ein substanzielles, eigenständiges Projektvorhaben aus dem Bereich Composing-Arranging/
        Producing (MAS)
      • Motivationsschreiben in Bezug auf den DAS/MAS-Abschluss
      • Beschrieb des DAS/MAS-Abschlussprojekts (max. 1 Seite)

      Aufgrund der eingereichten Dokumente und des Gesprächs wird über die Zulassung zum DAS- bzw. MAS-Modul entschieden.