Zulassungsbedingungen
Für die Zulassung zur MAS-Thesis des MAS Design Direction wird als Vorleistung der erfolgreiche Abschluss dreier CAS-Studiengänge (45 ECTS-Punkte) vorausgesetzt – davon mindestens zwei aus dem Bereich Design Direction der ZHdK.
Für die Zulassung zum MAS-Modul sind ein staatlich anerkannter Abschluss einer Fachhochschule, Universität oder technischen Hochschule sowie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung vorzuweisen. Interessierte ohne adäquaten Abschluss können durch detaillierten Nachweis ihrer Aus- und Weiterbildung sowie Berufserfahrung bei positiver Gleichwertigkeitsprüfung zugelassen werden. Die Äquivalenzprüfung erfolgt durch die Studienleitung des MAS Design Direction.
Das Zulassungs-Dossier bzw. das Aufnahmeverfahren zur MAS-Thesis besteht aus drei Teilen: