Schweizer Studierende und Auszubildende können während der grundständigen Lehre einmalige oder wiederkehrende finanzielle Unterstützungsbeiträge beantragen. Da es sich bei einer Weiterbildung um kein grundständiges, sondern ein weiterführendes Bildungsangebot handelt, sind die Möglichkeiten von Unterstützungsbeiträgen deutlich eingeschränkter. Unter grundständiger Lehre versteht man Studiengänge an einer Hochschule bzw. Universität, die zu einem ersten Hochschulabschluss (Bachelor) führen. Der erfolgreiche Abschluss eines grundständigen Studienganges ist immer auch die Voraussetzung für das Absolvieren eines konsekutiven Masterstudiengangs. Studiengänge in der Weiterbildung (CAS, DAS oder MAS-Studiengänge) stellen weiterführende Lehrgänge dar. Die Zulassungsbedingungen sind sehr unterschiedlich und vom jeweiligen Angebot abhängig; ein Hochschulabschluss ist meist nicht zwingend erforderlich. Unter bestimmten Umständen können eine abgeschlossene Berufsausbildung, mehrjährige Berufserfahrung und das erfolgreiche Absolvieren einer Eignungsprüfung für den Weiterbildungsgang qualifizieren. Studiengänge im Bereich der Weiterbildung sind meist als berufsbegleitende Teilzeitangebote konzipiert.
Das Stipendienwesen in der Schweiz basiert auf kantonalen Stipendiengesetzregeln, weshalb die Bedingungen zur Vergabe von Stipendien von Kanton zu Kanton stark variieren können. Für das Beantragen von Stipendien spielt daher der kantonale Wohnort eine grosse Rolle. Eine Vorlaufzeit von mindestens einem halben Jahr für das Beantragen eines Stipendiums ist einzuberechnen.
Die gleichzeitige Eingabe von mehreren Anträgen ist empfohlen.