Hauptnavigation

      • DE
      • EN
    • Merkliste
    • Menü Menü
    Sie befinden sich hier:
    1. Studium
    2. Tanz
    3. MA Dance, Choreography
    Mehr zu: MA Dance, Choreography

    Anmeldung und Zulassungsverfahren

    MA Dance, Choreography

    Wir freuen uns über das Interesse am Master-Studium Dance, Choreography an der Zürcher Hochschule der Künste.

    Für ein Master-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Die Wahl des Minors erfolgt nach dem Zulassungsverfahren (bzw. in Ausnahmefällen, während dem Zulassungsverfahren). Major und Minor beginnen gemeinsam im ersten Semester. 

    → Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK
    → Ausführliche Informationen zur Minor-Wahl

    Zulassungsbedingungen

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation sind der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24) zu entnehmen.

    Zusätzliche Voraussetzungen inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm sind dem Entwurf der Studienordnung für den Masterstudiengang in Dance der Zürcher Hochschule der Künste (StO MA Dance § 4 ff.) zu entnehmen.

    Die Entwürfe sind noch nicht rechtskräftig und -verbindlich. Sie unterliegen dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Hochschulleitung.

    • Einzureichende Unterlagen

      1. Motivationsschreiben (max. 1 DIN A4-Seite, computergeschrieben)

      2. Bachelordiplom

      3. Lebenslauf

      4. Sofern vorhanden:
        Dokumentation der bisherigen künstlerischen Praxis: Filmmaterial (Links), Bildmaterial auf DIN A4-Seiten

      5. Sofern vorhanden: 
        relevante Dokumente (z. B. Referenzschreiben, Kritiken)

      6. Matrikelnummer
        Bei der erstmaligen Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule erhält jede Person eine Matrikelnummer. Falls bereits eine Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule, Universität, Eidgenössische Technische Hochschule oder Fachhochschule erfolgte, muss die persönliche Matrikelnummer angegeben werden. Diese achtstellige Kennzahl (z.B. 18-001-001) befindet sich auf einer gelben Etikette auf dem Original des Studienberechtigungsausweises (z. B. Maturitätszeugnis oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).

      7. Exmatrikulationsbescheinigung
        Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 

      8. Sozialversicherungsnummer
        Kandidierende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem AHV-Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. 

      9. Personenfoto als JPG
        Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist. 

      10. Identitätskarte oder Pass
        Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.

      11. Lebenslauf / Curriculum Vitae
        Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.

      12. Sprachkenntnisse
        Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
        –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
        –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
        –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
        –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

        Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

      13. Weitere Dokumente
        Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
        –    Bildungsabschlüsse
        –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
        –    Praktika (welche studienrelevant sind)

      Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

      Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

    • Aufnahmeverfahren

      Das fachliche Aufnahmeverfahren findet in einem zweiteiligen Verfahren statt. Der erste Teil besteht aus der Beurteilung der eingerechneten Unterlagen. Die positive Beurteilung dieser Unterlagen ist Voraussetzung für die Einladung zum zweiten Teil des Aufnahmeverfahrens (Audition). Der zweite Teil des Aufnahmeverfahrens (Audition) besteht aus einem Aufnahmegespräch und einem ein- bis zweitägigen Workshop. Der zweite Teil des Aufnahmeverfahrens (Audition) findet vor Ort in Zürich statt.

    • Termine

      Infotag

      21. November 2024 (12.30 Uhr, Studio 2)

      Öffnung der Online-Anmeldung

      1. Dezember 2024

      Anmeldeschluss

      21. Februar 2025

      Infoanlässe Minor-Angebot

      14. März 2025

      Zulassungsbestätigung zur Audition

      7. März 2025

      Audition (2 Tage)

      5.–6. April 2025

      Bescheid über Zulassung zum Studium

      8. April 2025

      Minor-Wahl

      Bis 8. Mai 2025, 12.00 Uhr

      Minor-Platzzuteilung

      Ende Mai 2025

      Modul-Einschreibungen

      11.–22. Juni 2025

      Studienbeginn

      25. August 2025

    • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

      Die Einschreibegebühr zum Aufnahmeverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
      Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

    • Einreise in die Schweiz

      Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
      Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
      Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
      Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

      Die Checklisten, um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten, finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

    • Information zur Online-Anmeldung

      • Login mit SWITCH edu-ID oder ZHdK-Login

        • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss.
          → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
        • Das ZHdK-Login können Studierende oder Mitarbeitende der ZHdK für die Online-Anmeldung verwenden, sofern dieses noch bis Ende des Zulassungsverfahrens gültig ist. Das ZHdK-Login bleibt bis Studienende/Ende der Anstellung gültig.
      • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.

      • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

      • Wenn alle Daten eingegeben sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.

      • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.

      • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.