Eingangskompetenzabklärung


Für die Wahl dieses Minors werden als Teilnahmebedingung gewisse Eingangskompetenzen vorausgesetzt und wie nachfolgend beschrieben geprüft. Die Information, welche Majors die Eingangskompetenzabklärung absolvieren müssen, findet sich im PDF «Mehr zu diesem Minor».


Eingangskompetenzen

Studierende müssen im Rahmen einer Eingangskompetenzabklärung gemäss Reglement für die Anmeldung und Zuteilung der Minor-Studienplätze (Minor-Anmeldungsreglement) sowie gemäss Rahmenordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Zürcher Hochschule der Künste (RO) nachweisen, dass sie über folgende Eingangskompetenzen verfügen.

Die Studierenden sind in der Lage:

  • eigene, kurze musikalische Produktionen selbständig zu realisieren,
  • grundlegende Kenntnisse der Teilbereiche Klangsynthese und Recording vorzuweisen,
  • sich im Bereich des Composing-Arranging mit den Mitteln des Jazz und Pop auszudrücken.

Eingangskompetenzabklärung

Für die erforderliche Eingangskompetenzabklärung sind folgende Leistungen zu erbringen:

  • kurzes Dossier mit Audioaufnahmen der bisherigen produzentischen Arbeit im Umfang von 5 Minuten
  • Projektskizze (pdf) im Umfang von einer A4-Seite 


Termin Eingangskompetenzabklärung

  • Minor-Start im Frühlingssemester
    16.2.2026
  • Minor-Start im Herbstsemester 
    5.1.2026