Für die erforderliche Eingangskompetenzabklärung sind folgende Leistungen zu erbringen:
- künstlerisch-musikalische Performance von einem Solowerk sowie von fünf vorgegebenen Orchesterstellen (Probespiel) von max. 15 Minuten auf einem der folgenden Instrumente: Fagott, Harfe, Horn, Klarinette, Kontrabass, Oboe, Pauke, Posaune, Querflöte, Schlagzeug, Trompete, Tuba, Viola, Violine, Violoncello
- Gespräch von 5 Minuten
Termine
- Minor-Start im Herbstsemester
Musikstudierende: Fr, 2. Mai 2025, 9–20 Uhr, 6.K15
Nicht-Musikstudierende: Fr, 16. Mai 2025, 9–10 Uhr, 6.K15 - Minor-Start im Frühlingssemester
Alle Studierenden: Mi, 22. Oktober 2025
9.00 Uhr, Raum 6.K15
Repertoire
→ Solo-Repertoire
→ Probespielstellen
Bewertungskriterien für Eingangskompetenzabklärung
Für die Bewertung der Eingangskompetenzen sind gemäss Minor-Anmeldungsreglement folgende Kriterien massgebend:
- Entwicklungsfähigkeit (künstlerisches Potenzial)
- Eigenständigkeit und Ausdruckskraft (künstlerische Qualität der Performance)
- Spezifische Fachkompetenz (musikalisch-künstlerische Fähigkeiten und Fertigkeiten)
- Reflexionsfähigkeit und Selbsteinschätzung
- Kommunikationsfähigkeit und soziale Kompetenz