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    Mehr zu: Musik – International

    Mobilität Studierende incoming

    • Vorbereitung und Bewerbung
    • Einfuhr von Musikinstrumenten in die Schweiz

    Das Departement Musik freut sich, in jedem Semester bis zu 15 Austausch- bzw. Gaststudierende begrüssen zu können. Diese haben grundsätzlich die Möglichkeit der Teilnahme an allen Kursen und Seminaren des Departements. Einzelunterricht kann im Hauptfach und in einem frei zu wählenden Nebenfach angeboten werden.
    ZHdK-übergreifende Informationen

    Vorbereitung und Bewerbung

    Studierende europäischer und aussereuropäischer Hochschulen können sich um eine befristete Zulassung zum Studium als Austauschstudierende bewerben. Die Abwicklung kann im Rahmen des Swiss-European-Mobility-Programme (analog ERASMUS+) oder im Rahmen anderer Netzwerke erfolgen.

    Ausführliche Informationen zum Vorgang für einen Austauschaufenthalt finden Sie auf der Seite Mobility Office.

    Im Allgemeinen werden in der Musik die Studienplätze im Mai für das Herbst- und im November für das Frühlingssemester vergeben.

    Wenn Sie Interesse an einem Austauschstudium der Musik an der ZHdK haben, empfehlen wir Ihnen die folgenden Schritte:

    1. Setzen Sie sich mit den Lehrplänen und dem Angebot der ZHdK/Departement Musik auseinander.
    2. Möchten Sie Ihr Hauptfach bei einer bestimmten Dozentin / bei einem bestimmten Dozenten studieren, nehmen Sie mit dieser Person vorab Kontakt auf.
    3. Vergewissern Sie sich beim Mobility Office Ihrer Institution ob ein bilaterales Abkommen mit der ZHdK besteht.
    4. Ihre Bewerbung muss im Wege des Mobility Office Ihrer Heimathochschule erfolgen.

    Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier. Zusätzlich zum vollständig ausgefüllten Anmeldeformular erwarten wir von Ihnen:

    • Einen persönlichen Bewerbungsbrief
    • Curriculum vitae
    • Ein Empfehlungsschreiben (der zuständigen Studienleitung)
    • Je nach Studiengang ein relevantes Ton/Bild-Dokument (DVD, CD o.ä.) aus dem Ihr Ausbildungsstand und Ihre künstlerische Persönlichkeit erkennbar sind.

    Im Fall unserer positiven Rückmeldung haben Sie bis 31. Mai bzw. bis 30. November Gelegenheit, den angebotenen Studienplatz zu bestätigen. Diese Ihre Bestätigung ist verbindlich.

    Einfuhr von Musikinstrumenten in die Schweiz

    Bitte beachten Sie die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz für Musikinstrumente. Für die Einfuhr in andere Länder beim Verlassen der Schweiz konsultieren Sie bitte die entsprechenden Einfuhrbestimmungen.