Es findet ein zweistufiges Verfahren statt:
Nach einer Vorauswahl (Bewerbungsvideos und Portfolio) entscheidet die Prüfungskommission (Hauptfachdozierende und Majorleitung bzw. deren Vertretung) über eine Auswahl von Kandidierenden, die zur Eignungsprüfung nach Zürich eingeladen werden.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
- Künstlerischer Vortrag
- Vortrag von mindestens 3 verschiedenen Repertoirestücken, alle aus verschiedenen Epochen/Stilrichtungen, mit einer Gesamtdauer von 50 Minuten.
- Die Kandidierenden reichen eine Liste mit Werken zu Beginn der Prüfung ein.
- Die Prüfungskommission hört sich eine Auswahl an.
- Mindestens ein Werk muss auswendig vorgetragen werden.
- Blattspiel eines einfachen Stückes kann zum Schluss verlangt werden
Auf Wunsch stellt die ZHdK eine Korrepetitorin/einen Korrepetitor für die instrumentale/vokale Prüfung zur Verfügung (vorgängige Proben sind nicht möglich). → Anmeldeformular
- Gespräch
In einem Gespräch werden die Kandidierenden zu ihrer Motivation sowie zu ihren Studien- und Berufszielen befragt.
Gesamtdauer: 20 Minuten