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Anmeldung und Zulassungsverfahren

MA Music Performance, Jazz & World Music

Vielen Dank für das Interesse am Master-Studium Jazz & World Music an der Zürcher Hochschule der Künste.

Für ein Master-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Die Wahl des Minors erfolgt nach dem Zulassungsverfahren (bzw. in Ausnahmefällen, während dem Zulassungsverfahren). Major und Minor beginnen gemeinsam im ersten Semester. 

→ Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK
→ Ausführliche Informationen zur Minor-Wahl

Das Zulassungsverfahren für den Studienbeginn im Herbst dieses Jahres ist abgeschlossen.
Informationen zum nächsten Zulassungsverfahren werden Mitte November hier veröffentlicht.

→ Die Infotage finden Mitte November statt. Detaillierte Informationen unter zhdk.ch/infotage

Zulassungsbedingungen

Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und die Immatrikulation richten sich nach der Rahmenordnung der Zürcher Hochschule der Künste Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24).

Die zusätzlichen Zulassungsbedingungen für das gewählte Major-Studienprogramm, einschliesslich der erforderlichen Sprachkenntnisse, sind in der Studienordnung für den Masterstudiengang in Music Performance der Zürcher Hochschule der Künste (StO MA Music Performance § 4 ff.) geregelt.

In Ausnahmefällen kann die ZHdK Personen ohne Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss einer anerkannten und akkreditierten Hochschule zulassen. → Weitere Informationen (PDF). 

Das Zulassungsverfahren für den Studienbeginn im Herbst dieses Jahres ist abgeschlossen.
Informationen zum nächsten Zulassungsverfahren werden Mitte November hier veröffentlicht.

  • Einzureichende Unterlagen

    1. Angaben zur Person

      • Schulbildung
      • musikalische Ausbildung: Instrumente, Lehrpersonen
      • Band-Erfahrung
      • Freizeitbeschäftigungen
      • etc.
         
    2. Persönliche Stellungnahme: 
      • Was bedeutet mir Musik, insbesondere «Jazz & World Music»?
      • Warum möchte ich an der ZHdK Music Preformance im Major Jazz & World Music studieren?
      • Wie stelle ich mir meine musikalische Berufstätigkeit vor?
    3. Dossier / Video-Portfolio

      • schriftliches Dossier, siehe unter «Eignungsprüfung»
      • Video-Portfolio siehe unter «Eignungsprüfung»
    4. Matrikelnummer
      Das Feld «Matrikelnummer» betrifft nur Bewerbende, welche bereits an einer Hochschule (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Uni oder ETH) in der Schweiz studiert haben. Bewerbende, welche im Ausland studiert haben, müssen das Feld «Matrikelnummer» nicht ausfüllen. 
      Alle Studierenden erhalten bei der erstmaligen Ersteinschreibung an einer Schweizer Hochschule eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette. Diese befindet sich auf der Rückseite des Studienberechtigungsausweises (z.B. Maturitätszeugnis, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). Bitte diese Nummer bei der Anmeldung angeben und den Studienberechtigungsausweis als PDF-Datei einreichen. 

    5. Exmatrikulationsbescheinigung
      Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 

    6. Sozialversicherungsnummer
      Bewerbende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. Bewerbende, die zum Studium in die Schweiz kommen möchten, besitzen noch keine Schweizer Sozialversicherungsnummer und müssen diese daher nicht angeben.

    7. Personenfoto als JPG
      Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist.

    8. Identitätskarte oder Pass
      Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.

    9. Lebenslauf / Curriculum Vitae
      Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.

    10. Sprachkenntnisse
      Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
      –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
      –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
      –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
      –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

      Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

    11. Weitere Dokumente
      Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
      –    Bildungsabschlüsse
      –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
      –    Praktika (welche studienrelevant sind)

    Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

    Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

    Anmeldeschluss ist der 1. März.
    Ab dem 29. März werden alle Kandidierenden gestaffelt vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail über die Zulassung oder Nicht-Zulassung zur Eignungsprüfung informiert. 
    Bis dahin bitten wir um Geduld. Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden.

  • Eignungsprüfung

    Die Eignungsprüfung ist der erste Schritt zum Musikstudium im Master Music Performance.
    In den verschiedenen Abschnitten der Prüfung evaluieren wir die musikalischen, kreativen, instrumental-/gesangstechnischen und sozialen Fähigkeiten der Kandidatinnen und Kandidaten.

    Der Eintritt in das Studium ist nicht nur vom Bestehen der Prüfung abhängig, sondern auch von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen.

    Kann Kandidierenden nach einer grundsätzlich bestandenen Prüfung kein Studienplatz angeboten werden, müssen sie die Prüfung bei einer Kandidatur für einen späteren Studieneintritt wiederholen.

    Zulassung zur Eignungsprüfung anhand Dossier / Video-Portfolio als Teil der Online-Anmeldung

    1. schriftliches Dossier
      Das Dossier beinhaltet eine aussagekräftige Beschreibung der bisherigen künstlerischen Laufbahn, der vergangenen und aktuellen künstlerischen Arbeit als PDF-Datei. Fotos und Links zu Webseiten, Audio- und Videomaterial sind erwünscht und können eingefügt werden.
      Die Jury bewertet:
      —   die Beschreibung des bisherigen musikalischen Werdegangs und des bisher absolvierten Studiums sowie der künstlerischen Tätigkeiten,
      —   die Eigenständigkeit der musikalisch-künstlerische Aussage.
    2. Video-Portfolio
      Alle Kandidierenden präsentieren sich und ihre Musik in einem selbständig produzierten Video (max.15 Minuten) mit einer frei gewählten Performance. Form und Inhalt sind freigestellt und nehmen klaren Bezug zum anvisierten Schwerpunkt Jazz.

      Das Video wird mit den restlichen Unterlagen bei der Online-Anmeldung bis spätestens 1. März via Link zu einer Streaming-Plattform (YouTube, etc.) eingereicht. Der Link muss bis zum 31. Mai abrufbar sein.

      • Es enthält einen aussagekräftigen Einblick in das individuelle künstlerische Schaffen und Ausschnitte aus mindestens zwei musikalischen Live-Performances. Eigenkompositionen / originale Songs sind sehr erwünscht.
      • Alle Performances müssen vollständig, unbearbeitet und ohne Schnitte aufgenommen werden.
    • Technische Anforderungen
      • Videoaufnahmen müssen aus einer festen Kameraperspektive gemacht werden – die Hände und das Gesicht des:der Kandidat:in müssen sichtbar sein.
      • Aufnahmen dürfen mit dem Mobiltelefon, Kamera oder Laptop-Computer gemacht werden.
      • Die Verwendung eines Stereo-Mikrofons ist erwünscht.
      • Die Qualität und Format der Aufnahmen sollen folgenden Kriterien entsprechen: HD Video (720p; 1080i; 1080p) mit 265 kbit/s Klangauflösung
    • Die Jury bewertet

      • die Exzellenz der instrumentalen / vokalen Performances,
      • die musikalische Eigenständigkeit / Wiedererkennbarkeit,
      • das künstlerische Potenzial / die Individualität der eigenen Musik / der Interpretationen.

    Nach Sichtung aller Dossiers und Video-Portfolios entscheidet die Jury, ob die Kandidat:innen die erforderlichen künstlerischen Anforderungen für das Studium erfüllen und sie zur Eignungsprüfung zugelassen werden oder nicht.

    Achtung:
    Vor der Zulassung zur Eignungsprüfung werden zunächst die eingereichten Unterlagen durch die Hochschuladministration auf Vollständigkeit geprüft.
    Die Hochschuladministration teilt daraufhin den Kandidierenden und der Prüfungsjury mit, ob die Unterlagen korrekt sind und die
    Kandidatin / der Kandidat zur fachlichen Evaluation, also der Sichtung des Video-Portfolios durch die Jury, freigegeben wird.

    Dies ist lediglich eine administrative Vorabklärung und nicht die Zulassung zur Eignungsprüfung durch die Jury. Diese erfolgt danach in einem zweiten Schritt und wird gesondert kommuniziert.

    Ab dem 29. März werden alle Kandidierenden vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail über die fachliche Zulassung oder Nicht-Zulassung zur Eignungsprüfung informiert. Bis dahin bitten wir um Geduld, Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden. 

    Ein Anspruch auf eine fachliche Begründung der Entscheidung besteht nicht.

    Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Teilen:

    1.    Live-Performance 
    2.    Interview

    1. Live-Performance / Audition 
      Dauer: ca. 45 Minuten.

      Die Live-Performance findet auf der Bühne im hauseigenen Musikklub Mehrspur statt.

      Die Kandidierenden bestimmen Form und Inhalt der Performance (ca. 30 Minuten), mit der sie sich präsentieren möchten, selbst. Die Verantwortung für Konzeption, Organisation und Durchführung der Performance liegt grundsätzlich bei den Kandidierenden.

      Eine Audition-Band wird gestellt, jedoch kann eine eigene Band mitgebracht werden, in diesem Falle bitten wir um Vorabinformation an das Sekretariat.

      Die Jury bewertet:
      —    die gezeigten Kompetenzen in Performance, Komposition/Arrangement und Producing,
      —    die konzeptionelle Kreativität und die Individualität der Performance,
      —    die Eigenständigkeit der musikalisch-künstlerischen Aussage.
    2. Interview
      Dauer: ca. 10 Minuten.

      Offenes Gespräch mit der Jury: Fragen zur Live-Performance, zu den beruflichen Absichten und zur Organisation des Studiums. 

      Auf der Grundlage der Performance, des Dossiers, des Video-Portfolios und der bisherigen Prüfungsresultate aus anderen Studienbereichen wird die Eignung für das angestrebte Masterstudium evaluiert.

      Der Eintritt in das Studium ist nicht nur vom Bestehen der Prüfung abhängig, sondern auch von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen.


    Vergabe der Studienplätze

    Ab dem 10. Mai werden alle Kandidierenden vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail darüber informiert, ob ihnen ein Studienplatz angeboten wird oder nicht. Bis dahin bitten wir um Geduld, Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden. 

    Kandidierende, mit Status «Warteliste» erhalten zunächst keinen Studienplatz, können jedoch im Fall von Absagen anderer Kandidierender auf einen Studienplatz nachrücken und werden ab 29. Mai vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail darüber informiert, ob ihnen ein Studienplatz angeboten wird oder nicht. Bis dahin bitten wir um Geduld, Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden.

    Ein Anspruch auf eine weitergehende Begründung der Entscheidungen besteht nicht.

    Kann einer Kandidatin / einem Kandidaten nach einer grundsätzlich bestandenen Prüfung kein Studienplatz angeboten werden, muss sie/er die Prüfung bei einer Kandidatur für einen späteren Studieneintritt wiederholen.

  • Termine

    Die Termine zum nächsten Zulassungsverfahren werden Mitte November hier veröffentlicht.
     

    Infotag Major

    20. November 2025

    Öffnung der Online-Anmeldung Zulassungsverfahren Major

    6. Januar 2026

    Anmeldeschluss Zulassungsverfahren Major

    2. März 2026

    Minor-Wahl

    10.–30. März 2026

    Eignungsabklärung Major Jazz

    6.–17. April 2026
    Die individuellen Tage/Zeiten werden mit der Einladung zur Prüfung bekannt gegeben.

    Minor-Eingangskompetenzabklärung Musik 

    (nur falls der Minor spezifische Eingangskompetenzen voraussetzt)
    20. April – 4. Mai 2026

    Entscheid Zulassung Major und Minor-Platzzuteilung Musik

    Mitte Mai 2026

    Modul-Einschreibung Major und Minor

    8.–16. Juni 2026

    Studienbeginn Major und Minor

    14. September 2026

  • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

    Die Einschreibegebühr zum Zulassungsverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
    Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

  • Exzellenzstipendium ZHdK

    Angehende Masterstudierende mit einer herausragenden Leistung bei der Aufnahmeprüfung oder auch während des Bachelors an der ZHdK werden aufgrund verschiedener Kriterien ermittelt und eingeladen, sich auf das Exzellenzstipendium zu bewerben. Eine Initiativbewerbung ohne Nomination der ZHdK ist nicht möglich.

  • Einreise in die Schweiz

    Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.

    Alle wichtigen Informationen zu Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit sowie zum Leben und Arbeiten in der Schweiz finden sich unter: Alltag und Leben in Zürich

    Einfuhr von Musikinstrumenten in die Schweiz

    Zu beachten sind die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz für Musikinstrumente.
    Für die Einfuhr in andere Länder beim Verlassen der Schweiz sind die entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu konsultieren.

  • Information zur Online-Anmeldung

    • Login zur Online-Anmeldung mit SWITCH edu-ID
      • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss. Wer noch keine SWITCH edu-ID hat, kann im Anmeldeprozess eine erstellen und sich registrieren. Bitte unbedingt die private E-Mail-Adresse zur Registrierung verwenden.
        → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
      • Jede Person sollte nur eine SWITCH edu-ID haben. 
        Wenn das Passwort vergessen wurde, kann über «Passwort zurücksetzen» ein neues Passwort erstellt werden.

    • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.
    • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.
    • Wenn alle Daten eingegeben und Dokumente eingereicht sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.
    • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.
    • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.
    • Bei technischen Anliegen und in Notfällen sind wir unter +41 43 446 44 00 erreichbar. 
  • FAQ

    Wie oft kann man sich für das Master Studium Master Music Performance Major, Jazz & World Music bewerben?
    Eine nicht-bestandene Eignungsprüfung kann einmal wiederholt werden. Wenn einer:m Kandidat:in nach einer grundsätzlich bestandenen Prüfung kein Studienplatz angeboten wird, kann die Prüfung bei einer Kandidatur für einen späteren Studieneintritt ohne Beschränkung wiederholt werden.

    Kann ich anstelle eines 15-minütiges Videos oder auch mehrere Teil-Videos einreichen?
    In der Online-Anmeldung kann nur ein Streaming-Link hochgeladen werden, die Kandidierenden senden alle Aufnahmen in einem 15-minütigen Video.

    Existiert eine Altersgrenze für die Bewerbung?
    Grundsätzlich können sich alle Kandidierenden, die die Zulassungsbedingungen bzgl. Vorbildung, Sprachkenntnissen und musikalisch-künstlerischem Potenzial erfüllen, bewerben.

    Im Reglement heisst es, dass das einzureichende Video nicht bearbeitet werden darf. Wie ist das mit Live-Aufnahmen, wo jedoch Ton und Bild erst danach zusammengefügt werden? (Aufnahme via Audio-Interface und Kopfhörern)
    Gemeint sind hier Bearbeitungen, die die tatsächliche Performance nicht nur dokumentieren, sondern mit dem Ziel einer Verbesserung verändern; vor allem Tonschnitte / Editierungen, Veränderungen der Intonation, des Timings, etc. sind nicht gestattet. Veränderungen des Sound-Designs mittels EQ, Kompression, Reverb, etc. («Mixing») sind gestattet. Die Videos basieren auf tatsächlichen, echten Live- und Real-Life-Performances, nicht auf editierten und ausproduzierten Produktionen, um Chancengleichheit zu bewahren und einen echten musikalischen Eindruck zu vermitteln.

    Wann erfahre ich, ob ich zur Eignungsprüfung eingeladen werde?
    Ab dem 29. März werden alle Kandidierenden gestaffelt vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail über die Zulassung oder Nicht-Zulassung zur Eignungsprüfung informiert. 
    Bis dahin bitten wir um Geduld, Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden.

    Wann erfahre ich, ob ich einen Studienplatz erhalte?
    Ab dem 10. Mai werden alle Kandidierenden vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail darüber informiert, ob ihnen ein Studienplatz angeboten wird oder nicht. Bis dahin bitten wir um Geduld, Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden. 

    Kandidierende, mit Status «Warteliste» erhalten zunächst keinen Studienplatz, können jedoch im Fall von Absagen anderer Kandidierenden auf einen Studienplatz nachrücken und werden ab 29. Mai vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail darüber informiert, ob ihnen ein Studienplatz angeboten wird oder nicht. Bis dahin bitten wir um Geduld, Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden.

    Ein Anspruch auf eine weitergehende Begründung der Entscheidungen besteht nicht.

    Kann Kandidierenden nach einer grundsätzlich bestandenen Prüfung kein Studienplatz angeboten werden, müssen sie die Prüfung bei einer Kandidatur für einen späteren Studieneintritt wiederholen.