Studierende müssen für die Eingangskompetenzabklärung folgende Leistungen erbringen:
In Form eines Berichts wird die bereits bestehende Praxiserfahrung in der Arbeit mit einem Kinderchor erläutert. Dabei soll speziell auf die Relevanz für die eigene musikpädagogische Tätigkeit eingegangen werden.
Umfang: Eine Seite DIN A4, zusätzlich eine Liste über die bereits bestehenden Praktikums- und Praxiserfahrungen im Zusammenhang mit dem Singen mit Kindern und Jugendlichen.
Sprache: Deutsch
Schrift: Arial 10 bis 12 Pt.; Zeilenabstand 1 ½
Das Dokument wird während der Minor-Wahl im Tool hochgeladen.
Nach Prüfung des Berichts werden die Kandidierenden zu einem 15-minütigen Gespräch eingeladen, in dem Fragen zu Vorkenntnissen und zur musikpädagogischen Relevanz gestellt und ergänzende Erläuterungen gegeben werden.
Bewertungskriterien für Eingangskompetenzabklärung
Für die Bewertung der Eingangskompetenzen sind gemäss Minor-Anmeldungsreglement folgende Kriterien massgebend:
- Qualität des Berichts
- Relevanz für die musikpädagogische Praxis
- Reflexionsfähigkeit und Selbsteinschätzung