Startseite
Startseite

Hauptnavigation

    Startseite
    Startseite
    Startseite
    Startseite
      • DE
      • EN
    • Merkliste
    • MenüMenü
    Sie befinden sich hier:
    1. Studium
    2. Student Advice
    Mehr zu: Student Advice

    Migration und Visa

    • Einreise und Aufenthalt 
    • Für nicht EU/EFTA mit gültigem Schengen Visum oder visumsfreier Einreise
    • Anmeldung in Zürich 
    • Unterstützung und Beratung 
    • Kontakt Studierendenberatung

    Der Umzug in die Schweiz bringt einige organisatorische Schritte mit sich. Auf dieser Seite findest du grundlegende Informationen zu Einreise, Aufenthalt und administrativen Anforderungen während deines Studiums.

    Einreise und Aufenthalt 

    Je nach Staatsangehörigkeit gelten unterschiedliche Bestimmungen für die Einreise in die Schweiz. Studierende aus EU-/EFTA-Staaten haben in der Regel andere Voraussetzungen als Studierende aus nicht EU-/EFTA-Staaten. 

    Für ein Studium in der Schweiz benötigst du in den meisten Fällen: 

    • eine gültige Einreisebewilligung (Visum, falls erforderlich),
    • eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken,
    • einen gültigen Nachweis deiner Immatrikulation.

    Es ist wichtig, dass du dich frühzeitig über die Anforderungen informierst und genügend Zeit für den Antragsprozess einplanst.

    Hier findest du wichtige Hinweise und Checklisten

    • Für EU/EFTA-Angehörige

      Studierende aus einem EU/EFTA-Land können die Aufenthaltsbewilligung nach der Einreise, direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz, beantragen (Checkliste für EU/EFTA-Angehörige, PDF zum Download).

      § Die Angaben auf dieser Seite dienen zu Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Webseite des Schweizerischen Bundesamtes für Migration oder die Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland.

    • Für nicht EU/EFTA-Angehörige

      Studierende aus einem nicht EU/EFTA-Land müssen unmittelbar nach der Zusage des Studienplatzes ein Visum «D» bei der zuständigen schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) beantragen.
      Ein Studium in der Schweiz ist ohne ein Visum «D» nicht möglich, siehe Checkliste für nicht EU/EFTA-Angehörige (PDF) und Finma-Liste (PDF).

      Eine Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit sind auf der Webseite des Bundesamtes für Migration zu finden. Auch die Webseiten der kantonalen Migrationsämter können Aufschluss über allfällige Fragen geben.

      Wichtige Informationen zum Leben und Arbeiten in der Schweiz stellt darüber hinaus das Staatssekretariat für Migration bereit.

      Bei Unklarheiten kann man sich jederzeit an die Hochschuladministration: migration.admin(at)zhdk.ch, Tel. +41 43 446 44 00 wenden.

      § Die Angaben auf dieser Seite dienen zu Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Webseite des Schweizerischen Bundesamtes für Migration oder die Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland.

    Für nicht EU/EFTA mit gültigem Schengen Visum oder visumsfreier Einreise

    Studierende aus einem Nicht EU/EFTA Land, die visumsfrei in die Schweiz einreisen können oder bereits über eine gültige Schengen Aufenthaltsbewilligung verfügen, benötigen in der Regel kein Einreisevisum «D» sondern eine sogenannte «Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung». 

    Die «Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung» soll 2–3 Monate vor der Einreise beim Migrationsamt des zukünftigen Wohnkantons beantragt werden. Dafür sind in der Regel die gleichen Unterlagen einzureichen wie bei visumspflichtigen Studierenden. 

    Nach der Einreise ist eine fristgerechte Anmeldung bei der zuständigen Wohngemeinde erforderlich. Die Aufenthaltsbewilligung wird nach der Anmeldung vor Ort ausgestellt. Ein Studium in der Schweiz ist nur mit einer gültigen Aufenthaltsbewilligung möglich (siehe Checkliste für Studierende mit visumsfreier Einreise bzw. Schengen Aufenthaltsbewilligung, PDF) und Finma-Liste (PDF).

    Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findest du auf der Webseite des Bundesamtes für Migration. Auch die Webseiten der kantonalen Migrationsämter geben Auskunft zu spezifischen Fragen.

    Wichtige Informationen zum Leben und Arbeiten in der Schweiz stellt das Staatssekretariat für Migration bereit.

    Bei Unklarheiten kannst du dich jederzeit an die Hochschuladministration wenden: migration.admin(at)zhdk.ch, Tel. +41 43 446 44 00.


    § Die Angaben auf dieser Seite dienen zu Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Webseite des Schweizerischen Bundesamtes für Migration oder die Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland.
     

    Anmeldung in Zürich 

    Nach deiner Ankunft in Zürich musst du dich innerhalb der vorgeschriebenen Frist bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde anmelden. Für die Anmeldung benötigst du in der Regel: 

    • deinen Reisepass oder Personalausweis, 
    • deinen Mietvertrag oder Wohnnachweis, 
    • deine Immatrikulationsbestätigung. 

    Unterstützung und Beratung 

    Wir unterstützen dich bei allgemeinen Fragen zu Migration, Aufenthalt und Leben in Zürich. Viele grundlegende Informationen findest du auf dieser Seite. 

    Falls du individuelle Fragen hast oder Unterstützung bei deinem konkreten Fall benötigst, kannst du uns gerne kontaktieren und einen Beratungstermin vereinbaren.


    Kontakt Studierendenberatung

    Öffnungszeiten – Walk-in
    Während unserer Öffnungszeiten kannst du ohne Voranmeldung für eine Grundberatung vorbeikommen oder uns telefonisch erreichen:

    – Dienstag: 12.00 bis 15.00 Uhr
    – Mittwoch: 12.00 bis 15.00 Uhr
    – Donnerstag: 12.00 bis 15.00 Uhr

    Die Studierendenberatung befindet sich im Raum 3.T07 in der Eingangshalle der ZHdK, gegenüber der grossen Treppe und neben den Holzbänken.

    Individuelle Beratungsgespräche
    Eine Beratung bei uns ist kostenlos, dauert 45 Minuten und kann online oder vor Ort an der ZHdK stattfinden.

    Online-Beratung buchen
    Beratung vor Ort buchen

    Zürcher Hochschule der Künste
    Student Advice / Studierendenberatung
    Pfingstweidstrasse 96
    8005 Zürich
    Schweiz
    Telefon: +41 43 446 4433
    E-Mail: student.advice @ zhdk.ch