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Stellungnahme zu den Diskriminierungsvorwürfen an der ZHdK

Veröffentlicht am 13.04.2023

  • Campus

Wir distanzieren uns von den in den Medien formulierten Vorwürfen der Diskriminierung von neurodiversen Personen an der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK), die erstmalig in der WOZ vom 13.04.2023 erschienen sind.

Sie beziehen sich auf einen einzelnen Fall, die zitierten Schilderungen sind aus dem Zusammenhang gerissen und berücksichtigen nicht die getroffenen Massnahmen, die an der ZHdK in solchen Fällen geleistet werden. Aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes ist es uns weiterhin nicht möglich, detaillierte Angaben zu dem konkreten Fall zu machen. 

Die Betriebs- und Lernkultur der ZHdK ist gekennzeichnet durch Achtung der Würde und Integrität aller Personen, die bei uns studieren und arbeiten, und durch Chancengleichheit. Es ist uns ein grosses Anliegen, auch Studierende mit speziellen Herausforderungen darin zu unterstützen, ihr Studium bei uns zu absolvieren. Die verantwortlichen Personen nehmen diese Aufgabe sehr ernst und engagiert wahr.

An der ZHdK und auch im Departement Fine Arts studieren (und absolvierten) mehrere Personen mit körperlichen oder neurodiversen Herausforderungen. Die ZHdK erarbeitet mit allen betroffenen Studierenden individuelle Nachteilsausgleichsmassnahmen und begleitet sie pro-aktiv mit entsprechenden Lernbedingungen.

Das gängige Vorgehen an der ZHdK ist wie folgt geregelt:

Der Prozess bei Gesuchstellung

Entsprechend der Weisung «Nachteilsausgleichs-Regelung» vom 8. Februar 2017 besteht für Studierende der ZHdK die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen ein Gesuch um Nachteilsausgleich zu stellen. Entsprechend der Weisung können sich Gesuchstellende und Leitungspersonen bei der Fachstelle Gleichstellung & Diversity über die Art, den Umfang und die passende Vorgehensweise beraten lassen. Jeder Fall wird individuell betrachtet und geprüft.

Nach unserem aktuellen Wissensstand wurden alle bisher eingegangenen Gesuche geprüft und ihnen zeitnah in Form von individuell umsetzbaren Massnahmen stattgegeben.

Mögliche Massnahmen

Mögliche Massnahmen sind beispielsweise eine Zeitverlängerung für die Bearbeitung von Studien-, Bachelor- und Masterarbeiten, die Zuweisung eines ruhigen Arbeitsplatzes oder eine flexible Gestaltung der Präsenzpflicht in einzelnen Modulen mit entsprechenden Ersatzleistungen.

Aktive und kontinuierliche Begleitung

Auf Wunsch begleitet die Fachstelle Gleichstellung & Diversity die studierende Person in den ersten Wochen ihres Studiums. Zudem findet ein regelmässiger Austausch statt: zwischen einer designierten Personengruppe der ZHdK und bei Bedarf mit den betreuenden Ärzt:innen oder Therapeut:innen. Es gilt, den Umsetzungsprozess des Nachteilsausgleichs eng und kontinuierlich zu betreuen und einen regelmässigen Austausch zu gewährleisten.

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