Im neuen Studienmodell Major-Minor werden einzelne Module nicht mehr in der gleichen Form angeboten. Zudem gibt es vereinzelt grössere Pensen, die aufgrund einer fachlichen und organisatorischen Neuausrichtung innerhalb der Studiengänge vollumfänglich wegfallen. An der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) sind voraussichtlich insgesamt 34 Personen von Pensenkürzungen betroffen. Es handelt sich grösstenteils um nicht mehr benötigte Teilpensen.
«Wir haben die Personalprozesse lange und intensiv diskutiert, mit dem Ziel, für die Mitarbeitenden Perspektiven und Sicherheit zu schaffen. Dabei war es unser grosses Anliegen, die Zahl der Betroffenen so gering wie möglich zu halten», führt Karin Mairitsch, Rektorin der ZHdK, aus. Entsprechend dem personalpolitischen Grundsatz der ZHdK wurde die Einführung des Major-Minor-Modells – wo immer möglich – mit dem bestehenden Lehrpersonal realisiert. Massnahmen wie interne Stellenausschreibungen und Unterstützung durch den Bereich Human Resources begleiteten diesen Prozess.
Gemessen an der Gesamtbelegschaft des Lehrpersonals handelt es sich um eine Reduktion des Gesamt-Pensums von ca. 1,5%. Der Anteil der betroffenen Anstellungen beträgt ca. 3%.
Aufstellen für die Zukunft
Die ZHdK nutzt den aktuellen Wechsel zu Major-Minor zur vertieften Analyse von Themen wie den Umgang mit Pensenschwankungen, um derartige Prozesse zukünftig zu optimieren. «Dabei gilt es, die Besonderheiten einzelner Departemente miteinzubeziehen und gleichzeitig dem wachsenden Bedarf nach individualisierbaren Studienverläufen gerecht zu werden», betont Mairitsch. «Nur so können wir uns für die Zukunft gut aufstellen.»
Nächste Schritte
Die betroffenen Mitarbeitenden wurden informiert und erhalten Anfang Januar 2024 die geplanten (Änderungs-)Kündigungen und die für sie vorgesehenen Leistungen aus dem Sozialplan. Dieser umfasst Massnahmen wie Abfindungen, vorzeitige Pensionierungen und finanzielle Beiträge an Weiterbildungen oder an Beratungsangeboten. Die Mitarbeitenden haben anschliessend im Rahmen des rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Die definitiven Pensenkürzungen werden Ende Januar 2024 verfügt und ab dem Studienjahr 2024/2025 in Kraft treten.