Die ZHdK hat die institutionelle Akkreditierung erlangt

Porträt Michael Akalay

Am 17. Dezember 2021 fand ein anspruchsvoller Prozess einen bemerkenswerten Abschluss. Als erste und einzige Kunsthochschule der Schweiz hat die ZHdK die institutionelle Akkreditierung erlangt. Damit hat sie gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) den offiziellen Status einer «Hochschule». Die Akkreditierung soll den Hochschulen grössere nationale und internationale Sichtbarkeit verschaffen. Sie dient als Orientierungs- und Entscheidungshilfe und trägt dazu bei, die Profilierung zu unterstützen und die internationale Anerkennung der Studienabschlüsse zu fördern. 

Die Akkreditierungsverordnung beinhaltet die Bedingungen für eine Akkreditierung sowie die Qualitätsstandards, die einzuhalten sind. Das Verfahren wird gemäss internationalen Standards durchgeführt. Alle sieben Jahre findet eine externe Überprüfung statt. 

Einen zentralen Bestandteil des Prozesses bilden «Informed Peer Reviews» über alle Qualitätsbereiche. Dabei verbinden sich Selbst- und Fremdevaluation zu einem partizipativen Qualitätsdiskurs. Vom 21. bis 23. April führten fünf Gutachterinnen zehn Gespräche mit rund achtzig ZHdK-Angehörigen, in denen sie sich vom Funktionieren des Qualitätssicherungssystems der ZHdK überzeugen konnten. Unter anderem wurden auch das Major-Minor-Reformprojekt, die Verbindung von Lehre und Forschung sowie die Unterrichtsevaluation diskutiert. Eindruck hinterliessen dabei das Sprachenkonzept sowie die Aktivitäten rund um den Shared Campus, bei dem die ZHdK im internationalen Austausch eine Vorreiterrolle spielt. 

Nach Ansicht der Gutachterinnen definiert das Qualitätsmanagement klare Strukturen und Verantwortlichkeiten und fördert die Motivation der Hochschulangehörigen. Die Qualitätskultur beruht auf Innovationsfreude, Dynamik und Chancengleichheit. Insbesondere mit der Umstellung auf das Major-Minor-Modell beweise die ZHdK «eine Innovationsfähigkeit, welche die Erwartungen der Gutachterinnengruppe weit übertrifft». Positiv aufgefallen ist ausserdem die herausragende Stellung der Studierendenvertretung Verso und deren Einbindung in die Gremien. In Bezug auf die Qualitätsstandards der Lehrevaluation bestehen allerdings noch Entwicklungsmöglichkeiten. Die ZHdK wird deshalb ein Reglement ausarbeiten, in dem Verfahren und Zyklen der Evaluation verbindlich geregelt werden.

Die ZHdK erfüllt mit der institutionellen Akkreditierung auch zeitlich die gesetzlichen Vorgaben. Bis Ende 2022 müssen sich die Hochschulen institutionell akkreditieren lassen, um weiterhin als Universität, Fachhochschule oder Pädagogische Hochschule zu gelten. Alle drei Fachhochschulen (ZHdK, ZHAW, PHZH) haben das Ziel erreicht und damit die Grundlagen für die Revision des kantonalen Fachhochschulgesetzes sowie der Neugestaltung der Führung des Fachhochschulbereichs geschaffen.

Dr. Michael Alkalay
Fachhochschulrat