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Anträge einreichen

  • Richtlinien bei Forschungsprojekten
  • Leistungen des Grants Office
  • Formale Antragsvorbereitung

Richtlinien bei Forschungsprojekten

Forschung an der ZHdK ist frei, dennoch gelten nationale und kantonale gesetzliche Grundlagen sowie die Vorgaben der Forschungsförderungsorganisation. Für Forschungsprojekte an der ZHdK sind zudem die Policies zu Open Access und Forschungsdatenmanagement sowie das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) und Regelung zum geistiges Eigentum einzuhalten. Alle gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien der ZHdK erhalten Sie vom Rechtsdienst der ZHdK.


Leistungen des Grants Office

Das Grants Office:

  • klärt Förder- und Hochschulrahmenbedingungen,
  • unterstützt bei der Budgetplanung (frühzeitige Abstimmung mit dem Grants Office wird empfohlen),
  • gibt Rückmeldung zu CV, Summary und Anträgen,
  • prüft die Konsistenz von Forschungsplan und Budget,
  • kontrolliert Anträge auf Vollständigkeit und Einhaltung der Vorgaben,
  • erstellt bei Bedarf interne Bestätigungen,
  • berät auch nach einer nicht erfolgreichen Antragstellung.

Formale Antragsvorbereitung

Die Antragsunterlagen umfassen unter anderem folgende Dokumente: 

  • aktuellen CV der gesuchstellenden Person und des Projektteams
  • aktuelles Verzeichnis des Outputs
  • Datenmanagementplan
  • Finanzplanung