- Motivationsschreiben (max. zwei A4-Seiten) in deutscher oder englischer Sprache:
- Angaben zur Person: Schulbildung, musikalische Ausbildung, musikalische Tätigkeiten, Kenntnisse in Musiksoftware, Freizeitbeschäftigungen etc.)
- Persönliche Stellungnahme: Warum möchte ich an der ZHdK Sound Design studieren? Wie stelle ich mir meine berufliche Zukunft vor?
- Bewerbungsvideo (max. 3–5 Minuten / max. 1 GB / Format mp4), in dem du dich in deiner eigenen kreativen Arbeitsumgebung präsentierst.
- Dossier mit 3–4 eigenen Arbeiten (max. 1.95 GB):
- Reiche Werke/Werkausschnitte von insgesamt ca. 10 Minuten Länge ein (Partituren/Texte/Bilder als pdf, Audio als mp3, Video als mp4 Datei).
- Kommentiere jede dieser Arbeiten (Konzept, Bedeutung, Entstehungsprozess etc.). Fasse diese Kommentare (max. zwei A4-Seiten) in einer einzigen pdf-Datei zusammen. Benenne diese Datei «Kommentare.pdf».
- Fakultativ: Stelle eine Liste mit Links zusammen, unter denen weitere Informationen zu deiner Arbeit zu finden sind (persönliche Website, SoundCloud, Bandcamp, Vimeo etc.). Benenne diese Datei «Links.pdf».
- Konvertiere alle Dateien und Ordner in eine ZIP-Datei und lade die ZIP-Datei in deiner Online-Anmeldung hoch. Falls die Datei 1.95 GB überschreitet, müssen die Video- und Audiodateien vorgängig komprimiert werden (mp4, mp3).
- Wichtig: Die Dateien müssen mit Name und Vorname beschriftet sein. Der Dateiname darf keine Sonderzeichen wie \ / : * ? " < > | é, â, ç, Ï oder Umlaute wie ä, ö, ü enthalten, da sie Kompatibilitätsprobleme verursachen können.
- Audiogramm (nicht älter als 2 Monate, bei einem Arzt einzuholen)
- Kandidiat:innen ohne Bachelor in Musik: Video künstlerisch-musikalische Performance
Reiche ein Video mit eigenen Aufnahmen ein (insgesamt max. 15 Min. / 1.95 GB / Format .mov oder .mp4).- Alle Dateien sind mit Nachname_Vorname_Komponist_Werk zu bezeichnen.
- Alle Werke oder Sätze können als Einzeldateien eingereicht werden.
- Aufnahmen öffentlicher Konzerte dürfen eingereicht werden, insofern sie den hier genannten Anforderungen entsprechen.
Technik- Videoaufnahmen müssen aus einer festen Kameraperspektive gemacht werden – Hände und Gesicht müssen sichtbar sein.
- Die Videoaufnahme ist möglichst ohne Gegenlicht aufzunehmen.
- Sätze müssen vollständig und ohne Schnitte aufgenommen werden.
- Aufnahmen dürfen mit dem Mobiltelefon, der Kamera oder dem Laptop gemacht werden.
- Die Verwendung eines Stereo-Mikrofons ist erwünscht.
- Qualität und Format der Aufnahmen sollen folgenden Kriterien entsprechen: HD Video (720p; 1080i; 1080p) mit 265 kbit/s Klangauflösung, Format mov oder mp4. Max 1.95 GB
- Matrikelnummer
Das Feld «Matrikelnummer» betrifft nur Bewerbende, welche bereits an einer Hochschule (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Uni oder ETH) in der Schweiz studiert haben. Bewerbende, welche im Ausland studiert haben, müssen das Feld «Matrikelnummer» nicht ausfüllen.
Alle Studierenden erhalten bei der erstmaligen Ersteinschreibung an einer Schweizer Hochschule eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette. Diese befindet sich auf der Rückseite des Studienberechtigungsausweises (z.B. Maturitätszeugnis, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). Bitte diese Nummer bei der Anmeldung angeben und den Studienberechtigungsausweis als PDF-Datei einreichen.
- Exmatrikulationsbescheinigung
Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden.
- Sozialversicherungsnummer
Bewerbende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. Bewerbende, die zum Studium in die Schweiz kommen möchten, besitzen noch keine Schweizer Sozialversicherungsnummer und müssen diese daher nicht angeben.
- Personenfoto als JPG
Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist.
- Identitätskarte oder Pass
Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.
- Lebenslauf / Curriculum Vitae
Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.
Sprachkenntnisse
Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
– Muttersprache (muss nicht belegt werden)
– Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
– Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
– Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)
Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.
- Weitere Dokumente
Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
– Bildungsabschlüsse
– Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
– Praktika (welche studienrelevant sind)
Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.
→ Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen entscheidet die Jury über die Zulassung zur Eignungsprüfung.