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Anmeldung und Zulassungsverfahren

MA Cultural Critique, Curatorial Studies

Wir freuen uns über das Interesse am Master-Studium Cultural Critique, Curatorial Studies an der Zürcher Hochschule der Künste.

Für ein Master-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Die Wahl des Minors erfolgt nach dem Zulassungsverfahren (bzw. in Ausnahmefällen, während dem Zulassungsverfahren). Major und Minor beginnen gemeinsam im ersten Semester. 

→ Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK
→ Ausführliche Informationen zur Minor-Wahl

→ Die Infotage finden Mitte November statt. Detaillierte Informationen unter zhdk.ch/infotage

Zulassungsbedingungen

Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und die Immatrikulation richten sich nach der Rahmenordnung der ZHdK (RO §§ 19-24).

Die zusätzlichen Zulassungsbedingungen für das gewählte Major-Studienprogramm, einschliesslich der erforderlichen Sprachkenntnisse, sind in der Studienordnung für den Masterstudiengang in Cultural Critique der Zürcher Hochschule der Künste (StO MA Cultural Critique § 4 ff.) der Zürcher Hochschule der Künste (StO MA Art Education § 4 ff.) geregelt.

In Ausnahmefällen kann die ZHdK Personen ohne Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss einer anerkannten und akkreditierten Hochschule zulassen. → Weitere Informationen (PDF). 

  • Einzureichende Unterlagen

    1. Portfolio/Arbeitsproben
      Das Portfolio beinhaltet eine Dokumentation von Arbeitsproben mit Bezug zu den für das Studium relevanten Feldern (Projektarbeiten, publizistische Arbeiten, gestalterisch-künstlerische Arbeiten). Das Portfolio soll in englischer Sprache eingereicht werden – Arbeitsproben in anderer Sprache müssen nicht übersetzt werden.
       
    2. Motivationsschreiben
      Das Schreiben erörtert auf maximal zwei DIN A4-Seiten die Motivation zum Masterstudium und das Berufsziel. Das Schreiben soll in englischer Sprache eingereicht werden. 
       
    3. Aufnahmefragen
      Bewerber:innen beantworten zusätzlich zum Motivationsschreiben schriftlich eine Pflichtfrage, und wählen eine weitere Frage aus der untenstehenden Liste aus. Die Antworten umfassen jeweils etwa 200 bis 400 Wörter.
      1. Pflichtfrage zum Programm
        Unser Programm versteht Kuratieren als Praxis, Institutionen und Formate neu zu denken, und als ein Experimentierfeld, auf dem alternative Vokabulare entstehen und Debatten neu gerahmt werden können. Wo hat deine Praxis bereits in diese Richtung gearbeitet, auch ohne diese Begriffe dafür zu haben? Wo ist sie an eine Grenze gestossen, oder wo möchtest du sie weiterführen, und wie könnte dir dieses Programm dabei helfen?
      2. Wähle eine der folgenden Fragen
        1. Welches Kunstwerk, welcher Text der kritischen Theorie, welche Denkerin oder welcher Denker oder welche Kulturproduzent:in hat verändert, wie du arbeitest, und nicht nur, wie du über deine Arbeit sprichst oder denkst? Welche anderen Herangehensweisen wurden dadurch möglich oder haben sich dadurch verändert?
        2. Wo hat dich eine Theorie, auf die du dich gestützt hast, im Stich gelassen, weil sie dir eine falsche oder unzureichende Lesart eines Werks oder einer Situation lieferte? Was hast du getan, als sie versagte?
        3. Wähle einen Diskurs in der Kulturproduktion, der dir gerade dringlich erscheint und zu dem du eine Position hast. Welche Sichtweise unterscheidet sich von deiner, wo greift sie deiner Meinung nach zu kurz, und was könnte sie gegebenenfalls dennoch beitragen?
        4. Beschreibe einen Moment, in dem kollaboratives oder kollektives Arbeiten von dir verlangt hat, eine Position loszulassen oder zu überdenken, an der du hingst. Wie bist du mit dieser Verschiebung umgegangen, und wie hat sie deine Herangehensweise an die jeweilige Arbeit verändert?
        5. Wähle eine Institution, eine Sammlung oder eine Erinnerungskultur, die du gut kennst. Wer hat ihre Gründungserzählung geschaffen, wann und zu welchem Preis? Was wäre nötig, um sie zu erneuern? 
           
    4. CH-Matrikelnummer
      Das Feld «Matrikelnummer» betrifft nur Bewerbende, welche bereits an einer Hochschule (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Uni oder ETH) in der Schweiz studiert haben. Bewerbende, welche im Ausland studiert haben, müssen das Feld «Matrikelnummer» nicht ausfüllen. 
      Alle Studierenden erhalten bei der erstmaligen Ersteinschreibung an einer Schweizer Hochschule eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette. Diese befindet sich auf der Rückseite des Studienberechtigungsausweises (z.B. Maturitätszeugnis, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). Bitte diese Nummer bei der Anmeldung angeben und den Studienberechtigungsausweis als PDF-Datei einreichen. 
       
    5. CH-Exmatrikulationsbescheinigung
      Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden.
       
    6. CH-Sozialversicherungsnummer
      Bewerbende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. Bewerbende, die zum Studium in die Schweiz kommen möchten, besitzen noch keine Schweizer Sozialversicherungsnummer und müssen diese daher nicht angeben.
       
    7. Personenfoto als JPG
      Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist.
       
    8. Identitätskarte oder Pass
      Es muss eine PDF-Datei der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.
       
    9. Lebenslauf / Curriculum Vitae
      Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.
       
    10. Sprachkenntnisse
      Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
      –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
      –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
      –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate») 
      –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

      Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

    11. Weitere Dokumente
      Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
      –    Bildungsabschlüsse
      –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
      –    Praktika (welche studienrelevant sind)
       
    12. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Bewerbenden unter 18
      Bewerbende, die zum Zeitpunkt der Anmeldung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten (Eltern oder gesetzlicher Vormund) einreichen. Dazu steht das PDF U18 zur Verfügung. Dieses Formular muss ausgefüllt und mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten im Abschnitt «Selbstdeklaration/rechtliche Hinweise» der Anmeldung eingereicht werden.

    Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

    Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist grundsätzlich erlaubt, ausser wo dies für bestimmte einzureichende Unterlagen explizit nicht akzeptiert wird. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

  • Eignungsabklärung

    Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für das Eignungsgespräch

    Auf der Basis der Dossiers wird überprüft, ob die Bewerberinnen und Bewerber die formalen sowie fachlichen Anforderungen für die Zulassung zum Studium erfüllen. Bewerberinnen und Bewerber, welche die Anforderungen nicht erfüllen, erhalten eine schriftliche Absage. Ein Anspruch auf eine Begründung besteht nicht.
    Die den formalen sowie fachlichen Anforderungen entsprechenden Bewerbungen werden nach qualitativen Kriterien gewichtet. Zum Eignungsgespräch werden in der Regel maximal doppelt so viele Personen eingeladen, wie Studienplätze zur Verfügung stehen.
    Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zum Eignungsgespräch eingeladen werden, erhalten eine schriftliche Absage.

    Aufnahmegespräch

    In einem Gespräch von 20–30 Minuten mit Verantwortlichen der entsprechenden Vertiefung wird einerseits die Kompetenz in für das Studium zentralen Feldern überprüft, andererseits werden die auf der Basis des Dossiers offen gebliebenen Fragen geklärt. Das Gespräch dient zudem dazu, die Erwartungen der Bewerberinnen und Bewerber an das Studium und die mit der Ausbildung verbundenen beruflichen Perspektiven zu überprüfen.

    Entscheid über Aufnahme

    Aufgrund des Gesprächs und der Bewerbungsunterlagen wird eine Bewertung vorgenommen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden, sofern sie für das Studium als geeignet betrachtet werden und soweit Studienplätze vorhanden sind, definitiv aufgenommen.
    Für Bewerberinnen und Bewerber, die geeignet sind, aber der beschränkten Zahl der Studienplätze nicht aufgenommen werden können, wird eine Warteliste geführt.
    Im Fall von ausstehenden Bachelorabschlüssen erfolgt die Zulassung vorbehaltlich. Die Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich über den Entscheid informiert.
    Über den Verlauf des Verfahrens werden keine zusätzlichen Auskünfte erteilt. Ein Anspruch auf eine Begründung bei Nicht-Aufnahme besteht nicht, jedoch können auf telefonischem Weg entsprechende Erläuterungen erteilt werden (Kontaktaufnahme per E-Mail an info.mcc @ zhdk.ch).

  • Termine

    Infotage Major

    16.–20. November 2026

    Infoanlass Curatorial Studies

    18. November 2026, 16.30 Uhr, Raum 4.T39

    Öffnung der Online-Anmeldung – Zulassungsverfahren Major

    16. November 2026

    Anmeldeschluss (inkl. Portfolio) – Zulassungsverfahren Major

    24. Februar 2027

    Anmeldebestätigung – Major

    bis 4. März 2027

    Absagen oder Aufforderung zur Zahlung der Prüfungsgebühr – Eignungsabklärung Major

    18. März 2027

    Einladung zum Eignungsgespräch Major (Wenn Prüfungsgebühr überwiesen ist)

    30. März 2027

    Eignungsgespräche Major

    8./9./12. April 2027

    Definitiver Bescheid – Major (Zusage / Absage / Warteliste)

    15. April 2027

    Minor-Wahl

    7.–18. Mai 2027

    Minor-Eingangskompetenzabklärung (nur falls der Minor spezifische Eignungskompetenzen voraussetzt)**

    25.–29. Mai 2027

    Minor-Platzzuteilung

    3. Juni 2027

    Modul-Einschreibung Major und Minor

    17.–22. Juni 2027

    Studienbeginn

    20. September 2027
     

    ** In den PDFs «Mehr zu diesem Minor», die auf den Minorseiten verlinkt sind, ist ersichtlich, ob eine Eingangskompetenzabklärung erfolgen muss.

  • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

    Die Einschreibegebühr zum Zulassungsverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
    Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

  • Einreise in die Schweiz

    Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.

    Alle wichtigen Informationen zu Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit sowie zum Leben und Arbeiten in der Schweiz finden sich unter: Alltag und Leben in Zürich

  • Information zur Online-Anmeldung

    • Login zur Online-Anmeldung mit SWITCH edu-ID
      • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss. Wer noch keine SWITCH edu-ID hat, kann im Anmeldeprozess eine erstellen und sich registrieren. Bitte unbedingt die private E-Mail-Adresse zur Registrierung verwenden.
        → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
      • Jede Person sollte nur eine SWITCH edu-ID haben. 
        Wenn das Passwort vergessen wurde, kann über «Passwort zurücksetzen» ein neues Passwort erstellt werden.

    • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.
    • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.
    • Wenn alle Daten eingegeben und Dokumente eingereicht sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.
    • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.
    • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.
    • Bei technischen Anliegen und in Notfällen sind wir unter +41 43 446 44 00 erreichbar. 

Anmeldung

→ Hier kann man sich ab 16. November online anmelden

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