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Anmeldung und Zulassungsverfahren

MA Music Pedagogy, Schulmusik II

Vielen Dank für das Interesse am Master-Studium Schulmusik II an der Zürcher Hochschule der Künste.

Für ein Master-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Die Wahl des Minors erfolgt nach dem Zulassungsverfahren (bzw. in Ausnahmefällen, während dem Zulassungsverfahren). Major und Minor beginnen gemeinsam im ersten Semester. 

→ Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK
→ Ausführliche Informationen zur Minor-Wahl

→ Die Infotage finden Mitte November statt. Detaillierte Informationen unter zhdk.ch/infotage

Zulassungsbedingungen

Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und die Immatrikulation richten sich nach der Rahmenordnung der Zürcher Hochschule der Künste (RO §§ 19–24).

Die zusätzlichen Zulassungsbedingungen für das gewählte Major-Studienprogramm, einschliesslich der erforderlichen Sprachkenntnisse, sind in der Studienordnung für den Masterstudiengang in Music Pedagogy der Zürcher Hochschule der Künste (StO MA Music Pedagogy § 4 ff.) geregelt.

In Ausnahmefällen kann die ZHdK Personen ohne Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss einer anerkannten und akkreditierten Hochschule zulassen. → Weitere Informationen (PDF). 

Bewerbende für den MA Music Pedagogy Schulmusik II mit integriertem Lehrdiplom Musik für Maturitätsschulen müssen einen abgeschlossenen Bachelor in Musik vorweisen. 

  • Anrechnung von Studienleistungen (PDF)

Möchtest du wissen, wie du dich gezielt auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten kannst? Weitere Infos hier!

  • Einzureichende Unterlagen

    Motivationsschreiben in deutscher Sprache (elektronisch verfasst) mit: 

    1. Angaben zur Person (Curriculum, lückenlos mit Jahresangaben:
      Schulbildung, musikalische Ausbildung: Instrumente, Lehrpersonen, Ensemble-Erfahrung), andere Studien, berufliche Tätigkeit 
       
    2. Persönliche Stellungnahme:
      Warum möchten Sie an der ZHdK Musik studieren? Begründen Sie die Wahl für den MA Schulmusik.
      Wie stellen Sie sich Ihre berufliche Zukunft vor?
       
    3. CH-Matrikelnummer
      Das Feld «Matrikelnummer» betrifft nur Bewerbende, welche bereits an einer Hochschule (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Uni oder ETH) in der Schweiz studiert haben. Bewerbende, welche im Ausland studiert haben, müssen das Feld «Matrikelnummer» nicht ausfüllen. 
      Alle Studierenden erhalten bei der erstmaligen Ersteinschreibung an einer Schweizer Hochschule eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette. Diese befindet sich auf der Rückseite des Studienberechtigungsausweises (z.B. Maturitätszeugnis, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). Bitte diese Nummer bei der Anmeldung angeben und den Studienberechtigungsausweis als PDF-Datei einreichen.
       
    4. CH-Exmatrikulationsbescheinigung
      Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 
       
    5. CH-Sozialversicherungsnummer
      Bewerbende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. Bewerbende, die zum Studium in die Schweiz kommen möchten, besitzen noch keine Schweizer Sozialversicherungsnummer und müssen diese daher nicht angeben.
       
    6. Personenfoto als JPG
      Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist. 
       
    7. Identitätskarte oder Pass
      Es muss eine PDF-Datei der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine PDF-Datei davon einreichen.
       
    8. Lebenslauf / Curriculum Vitae
      Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.
       
    9. Sprachkenntnisse
      Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
      –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
      –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
      –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)

      Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

    10. Strafregisterauszug
      Mit der Anmeldung ist ein Privatauszug aus dem Strafregister (elektronischer, digital signierter Auszug im PDF Format) einzureichen. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als 2 Monate sein Bestellbar online beim Bundesamt für Justiz. Aufgrund einer möglichen Bearbeitungszeit des Auftrags von mehreren Wochen ist der Auszug frühzeitig zu bestellen.
       
    11. Weitere Dokumente
      Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
      –    Bildungsabschlüsse
      –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
      –    Praktika (welche studienrelevant sind)

    Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

    Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist grundsätzlich erlaubt, ausser wo dies für bestimmte einzureichende Unterlagen explizit nicht akzeptiert wird. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

  • Eignungsprüfung

    1. Musikpraxis

    • Prüfungsform: Einzelprüfung
    • Dauer: 20 Minuten
    • Jury: Dozierende Musik und Bewegung / Schulmusik
    • Noten: 1 Notenexemplar pro gespieltem Stück wird der Jury abgegeben

      Die Kandidat:innen gestalten ihren musikalischen Vortrag mit folgenden Inhalten:
      1.1 Vortrag eines Stückes auf dem Hauptinstrument / Gesang (Korrepetition seitens ZHdK obligatorisch). Falls Hauptfach Drums: Solo, Improvisation oder Etüde, kein Playback. Die Noten sind den Expert:innen abzugeben. 
      1.2 Singen eines Liedes/Songs*, Korrepetition seitens ZHdK obligatorisch (Punkt 1.2. entfällt bei Hauptinstrument Gesang)
      1.3 Spielen eines Stückes* auf dem Klavier (Punkt 1.3 entfällt bei Hauptinstrument Klavier)
      1.4 Vortrag eines selbst komponierten Liedes oder Songs mit eigenem Text.
      Das Stück ist der Zielstufe des gewählten Ausbildungsschwerpunktes angepasst (Jugendliche) und wird mit eigener Begleitung vorgetragen. Die Liedkomposition wird in Form eines Leadsheets (Melodie, Text, Akkordbezifferungen) an die Prüfungskommission abgegeben und beinhaltet folgende Formteile: Vorspiel/Intro, 2 Strophen, Refrain, Zwischenspiel/Bridge, Nachspiel/Outro
      1.5 Blattspiel (Leadsheet aus Pop oder Jazz, einfacher Chorsatz)   

    * Hinweis zur Auswahl der Stücke: Die zum Download zur Verfügung gestellten Stücke sind als Beispiele zu verstehen. Den Kandidat:innen steht frei, ob sie aus diesen Stücken auswählen oder eine eigene Auswahl treffen, die ihrem spieltechnischen Niveau angepasst ist. 

    Unterlagen zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung:

    • Gesangsübungen
    • Gesang Klassik (Beispielstücke)
    • Gesang Jazz Pop (Beispielstücke)
    • Weitere Ideen für Lieder und Songs (Gesang Klassik Jazz Pop)
    • Klavier (Beispielstücke)
    • Kadenzen (für Liedbegleitung)
    • Leadsheets (Beispielstücke)

       

    2. Lehrtätigkeit und Bewegungspraxis

    • Prüfungsform: Gruppenprüfung
    • Dauer: 120 Minuten
    • Jury: Dozierende Musik und Bewegung / Schulmusik

      2.1 Lehrtätigkeit
      Durchführen einer kurzen Lehrsequenz (7 Minuten pro Kandidat/in)
      Ein gut vorbereiteter musikalischer Lerninhalt wird den anderen Prüfungsteilnehmenden vermittelt. Dies kann eine kleine Tanzfolge sein, eine Bodypercussion, ein Kanon, ein Circlesong oder ähnliches. Für die Lehrsequenz stehen den Kandidat/innen je sieben Minuten zur Verfügung.

      2.2 Rhythmus und Bewegung
      1. Ausführen von verschiedenen rhythmischen Bewegungskoordinationsaufgaben im Raum mit diversen Instrumenten (Shaker, Bälle, Groovy-Bags, Sticks). Verlangt werden stabil pulsierende Grundbewegungen, Bewegungskombinationen im Beat und Offbeat, doppeltem Offbeat, diverse Betonungssetzungen.
      2. Umsetzen eines vorgegebenen rhythmischen Grooves ab Notentext in der Gruppe
       

    3. Präsentation und Gespräch

    • Prüfungsform: Einzelprüfung
    • Dauer: 15 Minuten
    • Jury: Dozierende Musik und Bewegung / Schulmusik
       
      • Präsentation der bisherigen musikalischen und pädagogischen Tätigkeiten; Erfahrungen und/oder Hospitationen im zukünftigen Berufsfeld
      • Darstellung der Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung
      • Skizzieren einer individuellen Ausprägung des Ausbildungs- und Berufsziels
      • Sprachverständnis / Deutschkenntnisse B2
      • Im Gespräch werden Rückfragen gestellt und mögliche Ausbildungsvorhaben diskutiert.
  • Termine

    Infotag Major

    19. November 2026

    Öffnung der Online-Anmeldung Zulassungsverfahren Major 

    5. Januar 2027

    Informationsveranstaltung Aufnahmeprüfung MA Music Pedagogy

    20. Januar 2027, 16.30–19.30 Uhr

    Anmeldeschluss Zulassungsverfahren Major 

    1. März 2027

    Minor-Wahl 

    7.–18. Mai 2027

    Eignungsabklärung Major 

    • 14./15. April 2027
    • 16. April 2027: Theorie (Kandidierende ohne B oder MA in Musik)  
    • 17. April 2027: Reservetag

    Minor-Eingangskompetenzabklärung
    (nur falls der Minor spezifische Eingangskompetenzen voraussetzt) 

    25-29. Mai 2027

    Definitiver Entscheid Major (Zusage / Absage / Warteliste) 

    Mitte Mai 2027

    Studienbeginn (Major und Minor)

    20. September 2027

  • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

    Die Einschreibegebühr zum Zulassungsverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
    Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

  • Exzellenzstipendium ZHdK

    Angehende Masterstudierende mit einer herausragenden Leistung bei der Aufnahmeprüfung oder auch während des Bachelors an der ZHdK werden aufgrund verschiedener Kriterien ermittelt und eingeladen, sich auf das Exzellenzstipendium zu bewerben. Eine Initiativbewerbung ohne Nomination der ZHdK ist nicht möglich.

  • Einreise in die Schweiz

    Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.

    Alle wichtigen Informationen zu Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit sowie zum Leben und Arbeiten in der Schweiz finden sich unter: Alltag und Leben in Zürich

    Einfuhr von Musikinstrumenten in die Schweiz

    Zu beachten sind die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz für Musikinstrumente.
    Für die Einfuhr in andere Länder beim Verlassen der Schweiz sind die entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu konsultieren.

  • Information zur Online-Anmeldung

    • Login zur Online-Anmeldung mit SWITCH edu-ID
      • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss. Wer noch keine SWITCH edu-ID hat, kann im Anmeldeprozess eine erstellen und sich registrieren. Bitte unbedingt die private E-Mail-Adresse zur Registrierung verwenden.
        → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
      • Jede Person sollte nur eine SWITCH edu-ID haben. 
        Wenn das Passwort vergessen wurde, kann über «Passwort zurücksetzen» ein neues Passwort erstellt werden.

    • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.
    • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.
    • Wenn alle Daten eingegeben und Dokumente eingereicht sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.
    • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.
    • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.
    • Bei technischen Anliegen und in Notfällen sind wir unter +41 43 446 44 00 erreichbar. 

→ Hier kann man sich ab 5. Januar 2027 online anmelden.