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    Mehr zu: Design

    Modulares Prinzip

    • MAS-Abschluss
    • Individuelle Kombinationsmöglichkeiten
    • Anrechenbarkeit von Leistungen
    • FAQ

    Die Weiterbildungsprogramme im Design gliedern sich in «Gestaltung», «Strategie» und «Raum». Die in diesen Clustern angebotenen CAS-Programme können einzeln oder aufeinanderfolgend in frei wählbarer Reihenfolge besucht werden. Über eine Laufzeit von 3–6 Jahren lassen sich drei CAS-Programme zu einem vollwertigen MAS-Abschluss komplettieren.

    MAS-Abschluss

    Im Weiterbildungsbereich Design lassen sich aktuell zwei Master of Advanced Studies (MAS) erwerben:

    • MAS Design Direction
    • MAS Strategic Design

    Eine MAS-Abschlussmöglichkeit im Cluster Raum befindet sich derzeit im Aufbau und soll ab dem Studienjahr 2025/26 angeboten werden können. Alle CAS-Programme des Designbereichs lassen sich darüber hinaus auch an den individualisierten Studiengang MAS Creative Practice anrechnen. 

    Individuelle Kombinationsmöglichkeiten

    Die Weiterbildungsdauer bis zum erfolgreichen MAS-Abschluss ist flexibel, darf jedoch sechs Jahre nicht überschreiten. Die Wahl von drei CAS-Programmen für einen MAS-Abschluss wird in enger Absprache mit der Studienleitung vorgenommen. Hierbei werden die spezifische fachliche Vorbildung, der berufliche Werdegang und beabsichtigte Karriereschritte der Teilnehmenden berücksichtigt. Die Teilnehmenden müssen sich zu keinem Zeitpunkt zum MAS-Abschluss verpflichten.

    Visuelle Darstellung verschiedener Kombinationsmöglichkeiten in der Weiterbildung Design

    Anrechenbarkeit von Leistungen

    Es besteht die Möglichkeit, CAS-Programme aus unterschiedlichen Design-Weiterbildungsclustern zu einem MAS-Abschluss zu kombinieren. Zudem ist es möglich, ein an einer anderen Hochschule absolviertes CAS-Programm anrechnen zu lassen, sofern dieses thematisch in das Portfolio passt. Bei der Anrechnung gilt für alle MAS-Abschlüsse der Grundsatz, dass maximal ein CAS-Programm eines anderen Clusters bzw. einer anderen Hochschule angerechnet werden darf. Die entsprechende Äquivalenzprüfung wird von der MAS-Studienleitung vorgenommen.

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    FAQ

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