Zulassung

Für die Zulassung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Hochschulabschluss in Psychologie oder Medizin
  • Ausgewiesene Berufserfahrung in einem therapeutischen, psychologischen oder medizinischen Beruf
  • Grundlagen in Musiktheorie und mehrjährige Musizierpraxis auf je einem Haupt- und Nebeninstrument
  • Improvisationserfahrung, Vertrautheit mit Stimme und Körperausdruck
  • 20 Std. kontinuierliche Einzel-Psychotherapie
  • 40 Std. musiktherapeutische Selbsterfahrung in der Gruppe

Je nach Grundstudium müssen die BewerberInnen nach bestandenem Eignungsgespräch vor Studienbeginn oder bis spätestens Ende drittem Semester ergänzende Basismodule in Musik, Heilpädagogik, allgemeiner Psychologie und Anatomie/Physiologie und Neurologie belegen.